Wegen Einmalzahlung keine Berechnung einer Steuerpflicht der Aufstockung

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Message class: HRPAYDEATZ - PY-DE: Semiretirement Germany

Message number: 101

Message text: Wegen Einmalzahlung keine Berechnung einer Steuerpflicht der Aufstockung



Was verursacht dieses Problem?

In der Regel <DS:HRDS.DSYSLO_ECDCYCL_DATPAAAAAAAAAAAAAAAA___1VVV>DATP
</> wird geprüft, ob eine Steuerpflicht für
Altersteilzeitaufstockungen vorliegt. Eine Steuerpflicht für
Aufstockungen liegt nur dann vor, wenn die Summe aus Aufstockung und
Teilzeitnetto das Netto übersteigt, welches der Mitarbeiter bei
Vollzeit erhalten hätte.
Werden Einmalzahlungen gezahlt, muß die Steuerpflicht über einen
Vergleich des "voraussichtlichen Jahresnettos" bei Vollzeit und
Teilzeit ermittelt werden (s. Lohnsteuerrichtlinien 2002 R18 und die
Beispielberechnung im Kommentar zu R18). Eine Berechnung des
voraussichtlichen Jahresnettos wird im SAP-System jedoch nicht
durchgeführt.
Bei einem Vergleich der monatlichen Nettobeträge für Vollzeit und
Teilzeit würde in der Regel eine zu hohe Steuerpflicht berechnet
werden, falls Einmalzahlungen gezahlt werden. Aus diesem Grund findet
beim Vorhandensein von Einmalzahlungen keine automatische Berechnung
des steuerpflichtigen Anteils der Aufstockung statt. Stattdessen wird
diese Warnmeldung im Abrechnungsprotokoll ausgegeben, falls durch die
monatliche Vergleichsbetrachtung eine Steuerpflicht der Aufstockung
ermittelt worden wäre.


Systemantwort

Keine automatische Berechnung der Steuerpflicht von
Altersteilzeitaufstockungen


Wie behebe ich diesen Fehler?

Überprüfung ob eine Steuerpflicht vorliegt. Gegebenenfalls manuelle
Vorgabe des steuerpflichtigen Betrags (Musterlohnart
<DS:HRDS.DSYSLO_ECDWTYP_MH15AAAAAAAAAAAAAAAA01_1VVV>MH15</>).

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