Abmeldung zum Stichtag &1 aufgrund aktuellerer Meldung nicht möglich

Message type: E = Error

Message class: HRPAYDEE2 - Message Class ELStAM Procedure

Message number: 025

Message text: Abmeldung zum Stichtag &1 aufgrund aktuellerer Meldung nicht möglich



Was verursacht dieses Problem?

Bei der Analyse der Stammdaten wurde festgestellt, dass zum Stichtag
&V1& eine Abmeldung des Mitarbeiters erfolgen muss. Da aber zu einem
aktuelleren Datum bereits eine An- bzw. Abmeldung durchgeführt wurde,
kann die Abmeldung zum &V1& nicht mehr maschinell erfolgen.


Systemantwort

Die Abmeldung zum &V1& wird im Status 'fehlerhaft' erstellt und durch
den Folgereport
<DS:RE.RPCE2SD0_OUT>An- und Abmeldungen sammeln (Report RPCE2SD0_OUT)
</> nicht an die Clearingstelle übertragen.


Wie behebe ich diesen Fehler?

Prüfen Sie, ob die Meldung manuell über die entsprechende
Sonderverarbeitung im Infotyp Steuerdaten D (IT0012) zu einem späteren
Stichtag erzwungen werden muss.

Das System gibt eine Fehlermeldung aus und erlaubt Ihnen nicht, mit dieser Transaktion fortzufahren, bis der Fehler behoben ist.

<ZH>Beispiel 1 - kein Todo:</>
Sie melden einen Mitarbeiter zum 01.01.yyyy als Hauptarbeitgeber am
ELStAM-Verfahren an. Die Clearingstelle beantwortet Ihre Anfrage mit dem
Verfahrenshinweis 552020200 - Keine Anmeldeberechtigung -. Systemseitig
wird dadurch die Steuerklasse 6 in den IT0012 gepflegt. Über die
<ZK>Sonderver. Anmeldung </>im IT0012 mit der Ausprägung <ZK>erzwingen
</> erstellen Sie erneut eine Anmeldung als Hauptarbeitgeber zum
01.02.yyyy. Diese wird von der Clearingstelle erfolgreich beantwortet.
Im IT0012 ist somit vom 01.01.yyyy-31.01.yyyy die Steuerklasse 6 und ab
dem 01.02.yyyy eine Steuerklasse 1-5 gepflegt. Beim nächsten Lauf des
Meldungserstellers
<DS:RE.RPCE2VD0_OUT>ELStAM: An- und Abmeldungen erstellen
</>(RPCE2VD0_OUT) stellt dieser fest, dass es einen Wechsel von
Nebenarbeitgeber zu Hauptarbeitgeber zum 01.02.yyyy gibt. Dies würde
eine Ab- und Anmeldung nötig machen. Das System versucht somit eine
Abmeldung zum 31.01.yyyy zu erstellen, erkennt allerdings, dass das
Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters zum 01.02.yyyy bereits erfolgreich
als Hauptarbeitsverhältnis angemeldet ist. Die Abmeldung wird somit im
Status fehlerhaft erstellt und es ist keine weitere manuelle
Meldungserstellung nötig.
<ZH>Beispiel 2 - Manuelle Meldungserstellung notwendig:</>
Ein Mitarbeiter ist bei Ihnen aktiv im Unternehmen vom 01.01.yyyy bis
15.01.yyyy. Sie melden den Mitarbeiter beim ELStAM-Verfahren zum
01.01.yyyy an, allerdings beantwortet die Clearingstelle die Anmeldung
mit dem Verfahrenshinweis 552020214 - Anmeldung nach Kulanzfrist, neue
refDatumAG der aktuellen Beschäftigung. [refDatumAG = 31.01.yyyy] -. Die
Abmeldung zum 15.01.yyyy wird beim nächsten Lauf des Meldungserstellers
durch die Änderungen von SAP-Hinweis 2579717 mit dem von der
Clearingstelle zurückgelieferten refDatumAG neu erstellt. Allerdings
erkennt der Report, dass mit der Anmeldung eine aktuellere Meldung
vorliegt. Die Abmeldung würde von der Clearingstelle abgelehnt werden,
da zum 15.01.yyyy kein Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters angemeldet
ist. Somit wird die Abmeldung im Status fehlerhaft erstellt. Um das
Arbeitsverhältnis wieder abzumelden, muss der IT0012 entsprechend
abgegrenzt werden mit der Sonderver. Abmeldung und der Ausprägung
erzwingen (Abgrenzung zum 31.01.yyyy).
Mit Hilfe des
<DS:RE.RPUE2ED0>ELStAM: Checktool zur Prüfung der Meldedaten</> können
Sie überprüfen, ob die Meldedaten korrekt sind.


Vorgehensweise für Systemadministratoren


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