Anteilige Berechnung der SV-Beiträge für die Lohnsteuerbescheinigung

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Message class: HRPAYDEST - Message Class: Taxes Germany

Message number: 353

Message text: Anteilige Berechnung der SV-Beiträge für die Lohnsteuerbescheinigung

Funktionsbeschreibung
Die SV-Beiträge werden für die Lohnsteuerbescheinigung anteilig dem
steuerpflichtigen zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt
ausgewiesen. Betrachtet werden dabei die Lohnarten kumuliert auf den
betroffenen Bescheinigungszeitraum.
Verarbeitet werden die folgenden Lohnarten:
KV: /264, /26G, /26L, /26S, /26T
PV: /26H, /26M, /26V
AV: /26J
RV: /267, /268, /269, /26R
Diese werden entsprechend der Anteile /2LA (KV), /2LB (PV), /2LC (AV)
bzw. /2LD (RV) multipliziert und mit dem neuen Betrag überschrieben.
Die Anteile berechnen sich aus dem Verhältnis des steuerpflichtigen
Arbeitslohns zum gesamten Arbeitslohn des Bescheinigungszeitraums. Der
gesamte Arbeitslohn wird in der Summenlohnart /2L0 (Ges. Lohn im BZrm)
widergespiegelt. Die Benennung der Lohnart ergibt sich aus dem BMF
Ausstellungsschreiben zur Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 13. e. und
entspricht dem gesamten SV-pflichtigen Entgelt im
Bescheinigungszeitraum. Der steuerpflichtige Arbeitslohn wird in der
Summenlohnart /2L1 (Stpfl. Lohn im BZrm) widergespiegelt. Aufgrund der
Lohnart /3TE (Kürzung SV-Brutto §23c) kann die /2L0 einen höheren Betrag
aufweisen als die /2L1. In der Programmlogik wird ein sich daraus
resultierender Anteil größer 1 auf 1 korrigiert, da nicht mehr Beiträge
bescheinigt werden dürfen als tatsächlich abgeführt wurden.
Für die Berechnung der Anteile werden die Beträge der Lohnarten /2L0 und
/2L1 aus der Abrechnungstabelle SCRT für den betroffenen
Bescheinigungszeitraum mit den Beträgen der aktuellen
Abrechnungsperiode, wobei der ST-Split der Lohnart zum
Bescheinigungszeitraum gehören muss, aufsummiert. Für eine höhere
Genauigkeit der Berechnung werden die Anteile mit dem Faktor 100.000
multipliziert und in die Abrechnungstabelle RT geschrieben.
Anschließend werden beide Summen auf die entsprechende anteilige
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) /2L3 (KV), /2L4 (PV), /2L5 (AV) bzw. /2L6
(RV) im Bescheinigungszeitraum gekappt. Dazu werden ebenfalls die
Beträge der BBGs aus der SCRT für den betroffenen Bescheinigungszeitraum
mit den Beträgen der aktuellen Abrechnungsperiode, wobei der ST-Split
zum Bescheinigungszeitraum gehören muss, aufsummiert.
Zur Bestimmung der anteiligen BBG wird am Ende eines jeden ST-Splits die
entsprechende Jahres-BBG aus der Konstanten-Tabelle T511K gelesen. Dazu
wird zu diesem Datum aus der Abrechnungstabelle SV das SV-Attribut 02
und 03 auf Knappschaft überprüft (Ausprägung 21) und aus der
Abrechnungstabelle XST das Ost-West-Kennzeichen ausgewertet. Die BBG
wird daraufhin mit dem Verhältnis der SV-Tage im ST-Split (/2L7) zu 360
(=SV-Tage im Jahr) multipliziert und entspricht somit der anteiligen BBG
im ST-Split. Zur anteiligen BBG werden bei Einmalzahlungen nach Austritt
und bei Einmalzahlungen mit Anwendung der Märzklausel die maßgebliche
BBG hinzuaddiert:
Einmalzahlung nach Austritt: /323 (KV), /3PD (PV), /325 (AV) und /324
(RV)
Einmalzahlung mit Märzklausel: /333 (KV), /3PG (PV), /335 (AV) und /334
(RV)
In den Lohnarten /2K4 (/264), /2K7 (/267), /2K8 (/268), /2K9 (/269),
/2KG (/26G), /2KH (/26H), /2KJ (/26J), /2KL (/26L), /2KM (/26M), /2KR
(/26R), /2KS (/26S), /2KT (/26T) und /2KV (/26V) sind die ungekürzten
Beiträge vor der Anteiligen Berechnung gespeichert und werden in der
SCRT kumuliert.

Das System gibt eine Fehlermeldung aus und erlaubt Ihnen nicht, mit dieser Transaktion fortzufahren, bis der Fehler behoben ist.

Beispiel /26G (KV):
Bescheinigungszeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019
Ost-West-Kennzeichen = W (West)
Jahres-KV-BBG = 54.450EUR
Abrechnungsperiode 01/2019 mit 30 SV-Tagen (nur ein ST-Zeitraum):
/2L0 = 3.000EUR (IT)
/2L1 = 3.000EUR (IT)
/26G = 200EUR (IT) -> /2KG = 200EUR (IT/RT/SCRT)
-> /2L7 = 30 (RT & SCRT)
-> /2L3 = 54.450EUR * 30 / 360 = 4.537,50EUR (RT und SCRT)
-> /2LA = 3.000EUR / 3.000EUR * 100.000 = 100.000 (keine Kappung auf
BBG) (RT)
-> /26G = /2KG (SCRT) * /2LA / 100.000 = 200EUR * 100.000 / 100.000 =
200EUR (RT und SCRT)
Abrechnungsperiode 02/2019 mit 9 SV-Tagen (nur ein ST-Zeitraum):
/2L0 = 5.000EUR (IT)
/2L1 = 2.000EUR (IT)
/26G = 250EUR (IT) -> /2KG = 250EUR (IT/RT) -> /2KG = 200EUR + 250EUR =
450EUR (SCRT)
-> /2L7 = 9 (RT) und /2L7 = 30 + 9 = 39 (SCRT)
-> /2L3 = 54.450EUR * 9 / 360 = 1361,25EUR (RT) und /2L3 = 4.537,50EUR +
1361,25EUR = 5.898,75EUR (SCRT)
-> /2LA = (3.000EUR + 2.000EUR) / (3.000EUR + 5.000EUR) * 100.000 =
5.000EUR / 8.000EUR * 100.000 -> kappen auf anteilige BBG -> 5.000EUR /
5.898,75EUR * 100.000 = 84.763,72 (RT)
-> /26G = /2KG (SCRT) * /2LA / 100.000 = 450EUR * 84.763,72 / 100.000 =
381,44EUR (SCRT) -> /26G = 381,44EUR - 200EUR (SCRT 01) = 181,44EUR (RT)
Rundungsdifferenzen von 1Cent:
Die Rundungsdifferenzen sind mit dem SAP-Hinweis 2875932 obsolet und
treten mit den im Hinweis ausgelieferten /2K*-Lohnarten nicht mehr auf.
Bei der anteiligen Berechnung kann es zu Rundungsdifferenzen von 1Cent
kommen. Sehen Sie hierzu bitte folgendes Beispiel mit der /26G. Das
Beispiel ist übertragbar auf die Lohnarten /264, /267, /268, /269, /26H,
/26J, /26R und /26V.
Beispiel:
Periode 01:
/26G beträgt tatsächlich 26,01EUR und der entsprechende Anteil beträgt 0
,5 (der Betrag der Lohnart ist mit dem Faktor 100.000 multipliziert).
Nach der anteiligen Berechnung ergibt sich für die SCRT:
/26G (SCRT) = /26G (tatsächlich) * Anteil = 26,01EUR * 0,5 = 13,00EUR.
Periode 02:
Um die tatsächlich bisher im Bescheinigungszeitraum generierte /26G zu
bestimmen, wird die anteilige Berechnung rückwärts durchgeführt:
/26G (tatsächlich) = /26G (SCRT) / Anteil = 13,00EUR / 0,5 = 26,00EUR.
Mit den entsprechenden Korrektur-Lohnarten /2G4 (/264), /2G7 (/267),
/2G8 (/268), /2G9 (/269), /2GG (/26G), /2GH (/26H), /2GJ (/26J), /2GR
(/26R) und /2GV (/26V) wird dieses Problem behoben, wie im Beispiel von
eben verdeutlicht:
Beispiel:
Periode 01:
/26G beträgt tatsächlich 26,01EUR und der entsprechende Anteil beträgt 0
,5 (der Betrag der Lohnart ist mit dem Faktor 100.000 multipliziert).
Nach der anteiligen Berechnung ergibt sich für die SCRT:
/26G (SCRT) = /26G (tatsächlich) * Anteil = 26,01EUR * 0,5 = 13,00EUR.
Zusätzlich entsteht nun noch die /2GG mit einem Betrag von 0,005EUR.
Periode 02:
Um die tatsächlich bisher im Bescheinigungszeitraum generierte /26G zu
bestimmen, wird die anteilige Berechnung rückwärts durchgeführt:
/26G (tatsächlich) = ( /26G (SCRT) + /2GG ) / Anteil = ( 13,00EUR + 0
,005EUR ) / 0,5 = 13,005EUR / 0,5 = 26,01EUR.
Da kein Betrag von 0,005EUR möglich ist werden die Korrektur-Lohnarten
(wie die Anteile) mit einem Faktor 100.000 multipliziert und in die RT
gestellt. Zudem werden die Korrektur-Lohnarten nur erzeugt, wenn es bei
der anteiligen Berechnung zu einer Rundungsdifferenz kommen sollte.
Korrekturmöglichkeit:
Die Anteile können über die Musterlohnarten M2LE (KV), M2LF (PV), M2LG
(AV) bzw. M2LH (RV), welche in die technischen Lohnarten /2LE (KV), /2LF
(PV), /2LG (AV) bzw. /2LH (RV) abgeleitet werden, über den Infotyp
Ergänzende Zahlung (IT0015) übersteuert werden. Die abgeleiteten
Lohnarten übersteuern die Anteile in der Abrechnungsperiode für den
Bescheinigungszeitraum, in dem die Lohnarten im IT0015 aufgegeben sind.
Ein negativer Betrag wird in der Logik der Abrechnung als ein Anteil von
0 gewertet.
Für weitere Korrekturen im Standard ist die Lohnart /2G0 (Korrektur
Recall LBSV) ausgeliefert. Über die Lohnart wird gesteuert, ob eine
Korrektur durchgeführt wurde. Dabei werden die Abrechnungsergebnisse bis
zum Start der Teilapplikation LBSV gelesen. Wird in den Ergebnissen
festgestellt, dass eine Korrektur notwendig ist, so erfolgt ein Recall
auf die erste Periode nach dem Gültigkeitsbeginn der LBSV, die
korrigiert werden muss. In diesem Fall wird die /2G0 in der ersten
Periode des Recalls in die RT geschrieben. Ist kein Recall notwendig
wird die /2G0 in die RT der Periode geschrieben, die nach dem Einspielen
der Korrektur zum ersten Mal abgerechnet wird. Die /2G0 wird in die SCRT
kumuliert, sodass die Information, dass bereits eine Korrektur
durchgeführt wurde, für die zukünftigen Abrechnungen gespeichert ist und
nicht erneut eine Prüfung der Abrechnungsergebnisse durchgeführt werden
muss. Im folgenden Jahr ist die /2G0 ohne neue Korrektur-Auslieferung
nicht in der RT bzw. SCRT zu finden.
Über den Betrag der /2G0 lässt sich erkennen, welche Korrektur bereits
durchgeführt wurde. Die Beträge und ihre Bedeutung befinden sich im
jeweiligen SAP-Hinweis, mit dem die Korrektur ausgeliefert wird.
Ausgabe von Warnungen im Abrechnungsprotokoll
Wenn Sie bestimmte Warnungen im Abrechnungsprotokoll angedruckt haben
möchten, dann können Sie dies über ein implizites Enhancement erreichen.
Dieses können Sie in der Methode WRITE_WARNING_PROT der Klasse
CL_HRPAYDEST_CALC_LSTB_SV am Ende der Methode anlegen.
Beispielcoding: Ausgabe der Warnung "Untermonatiger Aus-/Wiedereintritt
mit SV-pfl./ST-fr. Lohn (HRPAYDEST355)
LOOP AT it_wpbp INTO ls_wpbp
WHERE stat2 = if_hrpaydest_const=>gc_stat2_inactive.
LOOP AT it_wpbp TRANSPORTING NO FIELDS
WHERE stat2 = if_hrpaydest_const=>gc_stat2_active OR
stat2 = if_hrpaydest_const=>gc_stat2_rentner.
MESSAGE w355 INTO cx_hrpaydest=>mv_msg.
MOVE-CORRESPONDING sy TO ls_msg.
APPEND ls_msg TO mt_msg.
EXIT.
ENDLOOP.
ENDLOOP.

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