Keine Lohnart für Sozialleistung &1 (§23c SGB IV): &2 &3
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Message class: HRPAYDESV - Error Messages Germany Payroll, Social Insurance
Message number: 036
Message text: Keine Lohnart für Sozialleistung &1 (§23c SGB IV): &2 &3
Was verursacht dieses Problem?
Der Mitarbeiter hat eine Abwesenheit außerhalb der Lohnfortzahlung, für
die die besondere Beitragsberechnung nach §23c SGB IV gilt.
Die Entscheidung ob beitragspflichtige Einnahme vorliegt, kann nicht
durchgeführt werden, weil keine Lohnart für die kalendertägliche Höhe
der Sozialleistung vorhanden ist.
Die Fehlermeldung kann auch für vergangene Abrechnungsperioden
auftreten.
Die Angabe der Sozialleistung fehlt für
Sozialleistungsart &v1&
Periode &v2&/&v3&
Das System gibt eine Fehlermeldung aus und erlaubt Ihnen nicht, mit dieser Transaktion fortzufahren, bis der Fehler behoben ist.
Übersicht der Sozialleistungsarten:A Kranken(tage)geld ohne Zuschuß
B Mutterschaftsgeld
C Erziehungsgeld
D Kranken(tage)geld mit Zuschuß
E Übergangsgeld ohne Zuschuß
F Übergangsgeld mit Zuschuß
Systemantwort
Die Personalnummer wird abgerechnet.
Allerdings ist die SV-Beitragsberechnung vermutlich nicht korrekt, da
die Berechnung davon ausgeht, daß keine beitragspflichtige Einnahme
vorhanden ist.
Wie behebe ich diesen Fehler?
Die Lohnart für die kalendertägliche Sozialleistung wird aus Infotyp
0700, Subtyp DBHE gelesen. Dieser Infotyp-Satz wird vom Report
<DS:RE.RPCEEVD0_IN>Rückmeldungen der Entgeltersatzleistungen
verarbeiten</> angelegt, falls der Sozialleistungsträger eine
entsprechende Rückmeldung mit Abgabegrund 71 (Höhe der
Entgeltersatzleistung) sendet.
Alternativ kann die kalendertägliche Sozialleistung auch über eine
Lohnart in den Stammdaten aufgegeben werden.
Falls die entsprechende Mitteilung vom Sozialleistungsträger noch nicht
vorliegt, rechnen Sie den Mitarbeiter zunächst ohne Sozialleistung ab.
Korrigieren Sie die SV-Verbeitragung durch Rückrechnung auf die Periode
&v2&/&v3&, wenn die Mitteilung vorliegt.
Vorgehensweise für Systemadministratoren
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